KRANKENKASSEN

Geregelt durch gesetzliche Vorgaben können die Krankenkassen bestimmte „Präventionskurse“ nach §20 SGB V abrechnen. Vorraussetzung ist, dass der Kursleiter festgelegte Qualifikationsanforderungen erfüllt und das Kurskonzept geprüft wurde. Welche Kurse im Einzelnen anerkannt werden, welchen Anteil der Kursgebühr die Krankenkasse übernimmt, wie oft und wie viele Kurse bezuschusst werden, regelt jede Krankenkasse für sich.

Die Gesundheitsakademie hat Kurse und Kursleiter von den Krankenkassen prüfen lassen. Wir freuen uns, in unserem Programm eine große Anzahl verschiedener
Präventionsangebote (Kurse oder Beratungen, die von vielen Krankenkassen anerkannt wurden) anbieten zu können.

Falls Sie Fragen zum Thema Erstattung haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder rufen Sie uns an unter Telefon (0 81 51) 18 29 61.
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ÜBERSICHT ERSTATTUNGSFÄHIGER ANGEBOTE:

Folgende Präventionsangebote werden teilweise durch Kassen anteilig bezuschusst (ohne Gewähr, bitte kontaktieren Sie zuvor Ihre Krankenkasse hinsichtlich Zuschussmöglichkeiten):

» Kurse rund um die Geburt
» Schulung für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 (»Alterszucker«) ohne Insulintherapie