| |
KRANKENKASSEN
Geregelt durch gesetzliche Vorgaben können die Krankenkassen
bestimmte „Präventionskurse“ nach §20 SGB V
abrechnen. Vorraussetzung ist, dass der Kursleiter festgelegte Qualifikationsanforderungen
erfüllt und das Kurskonzept geprüft wurde. Welche Kurse
im Einzelnen anerkannt werden, welchen Anteil der Kursgebühr
die Krankenkasse übernimmt, wie oft und wie viele Kurse bezuschusst
werden, regelt jede Krankenkasse für sich.
Die Gesundheitsakademie hat Kurse und Kursleiter von den Krankenkassen
prüfen lassen. Wir freuen uns, in unserem Programm eine große
Anzahl verschiedener
Präventionsangebote (Kurse oder Beratungen, die von vielen Krankenkassen
anerkannt wurden) anbieten zu können.
Falls Sie Fragen zum Thema Erstattung haben, erkundigen Sie sich bitte
bei Ihrer Krankenkasse oder rufen Sie uns an unter Telefon (0 81 51)
18 29 61. |
|
         |
|